•   
    Allgemeine Geschäftsbedingungen der Ballettschule „Koblenz-Karthause“
    -Stand: 01.01.2014-

    Diese AGB regeln das Vertragsverhältnis zwischen dem Verwender (Ballettschule „Koblenz-Karthause“) und dem Kunden. Sie gelten auch, wenn der Kunde ihnen widerspricht, gleichwohl die Leistung des Verwenders in Anspruch nimmt. Der Verwender hat das Recht, die AGB ohne vorherige Ankündigung zu ändern, der Kunde wird von den etwaigen Änderungen der AGB und der dann geltenden Fassung auf angemessene Weise umgehend informiert. 

    § 1 Sitz der Leitung der Ballettschule und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen
    Sitz der Leitung der Ballettschule „Koblenz-Karthause“ ist 56073 Koblenz, Lindenstraße 12. Geltungsbereich der AGB sind alle Unterrichtsorte und alle Veranstaltungsorte der Ballettschule „Koblenz-Karthause“. Die AGB gelten für alle vom Verwender durchgeführte Veranstaltungen. 

    § 2 Ohne AGB keinen Vertrag.
    Diese AGB sind Bestandteil des Unterrichtsvertrages und ab Unterzeichnung des Vertrages wirksam.

    § 3 Schriftliche Anmeldung, Gültigkeit des Vertrages
    Für jede Aufnahme in eine Tanzklasse, wobei es sich um fortlaufende Kurse handelt, die aufeinander aufbauen, ist vom Kunden eine Anmeldung auszufüllen und zu unterschreiben. Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, eine Ausfertigung des Vertrages sowie der AGB erhalten und diese auch verstanden zu haben. Die schriftliche Anmeldung (bei Minderjährigen durch den gesetzlichen Vertreter) schließt die Anerkennung der pädagogischen Zielsetzung, der allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein. Mündliche Absprachen haben keine Gültigkeit, jede Änderung bedarf der Schriftform. Durch die Unterschrift anerkennt der Kunde den Vertragsinhalt. 

    § 4 Probestunde
    Eine Probestunde pro Person und Unterrichtsfach ist kostenlos. Ein allgemeiner Anspruch des Kunden auf Durchführung einer kostenfreien Probestunde besteht nicht.

    § 5 Einbeziehung dieser Geschäftsbedingungen
    Mit Betreten der Räume und Kurs- und Veranstaltungsorte der Ballettschule „Koblenz-Karthause“ sowie mit Unterzeichnung eines Anmeldeformulars in schriftlicher oder elektronischer Form (Internet) werden diese AGB ausdrücklich zur Kenntnis genommen und bindend anerkannt. Bei der Anmeldung/Buchung per Internet muss der Kunde ein spezifisches Feld zur Kenntnisnahme und Einbeziehung der AGB anklicken. Mit der Abgabe dieser Bestätigung erklärt der Kunde, dass er vom Inhalt und der Einbeziehung in den Vertrag der AGB Kenntnis genommen hat und dies in vollem Umfang akzeptiert. 

    § 6 Preise
    Die aktuellen Kursgebühren sind im jeweiligen persönlichen Vertrag aufgeführt 

    § 7 Zahlungsbedingungen
    Das auf Jahresbasis kalkulierte Schulgeld wird in monatlichen Teilbeträgen erhoben, die auf zwölf Kalendermonate verteilt sind. Das Schulgeld für die fortlaufenden Tanzklassen ist als monatliche Ratenzahlung, daher auch während der unterrichtsfreien Zeiten, angeschlossen an das Land Rheinland-Pfalz (Schulferien, gesetzliche Feiertagen), durchgehend, jeweils bis zum 03. eines Monats im Voraus zu zahlen. 

    § 8 Zahlungsverfahren und Verzug
    Durch den Vertragsschluss verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung der vollen monatlichen Kursgebühren. Nichtinanspruchnahme von Unterrichtsstunden (z. B. durch eine Erkrankung) oder Abbruch des gebuchten Kurses entbinden den Vertragspartner nicht von der Zahlung der gesamten monatlichen Kursgebühren. Die Zahlung kann nur per Lastschrifteinzugsverfahren vom Konto des Verwenders erfolgen. Bei Lastschriften, die nicht abgebucht werden können, müssen die entstehenden Bankgebühren/Mahnaufwendungen zusätzlich in Höhe von pauschal 11,00 EUR vom Kunden erstattet werden. Bei Zahlungsverzug ist der Verwender berechtigt, für jede schriftliche Mahnung bis zu 5,00 EUR pauschalierte Mahnkosten zu berechnen. Weiterhin sind vom Kunden für den Fall des Verzuges Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz in der jeweiligen Höhe, mindestens jedoch den gesetzlichen Verzugszins, zusätzlich zu den Kursgebühren zu bezahlen. Die Auszahlung von Gutscheinen ist ausgeschlossen. 

    § 9 Erhöhung der Schulgeldpreise
    Die Ballettschule behält sich vor, die Schulgeldpreise anzupassen. Falls eine Änderung des Schulgeldes erfolgt, wird jeder Kunde spätestens 6 Wochen vor Ablauf eines Quartals darüber informiert. Bei einer möglichen Beitragsneuregelung werden bereits laufende Verträge automatisch dieser Neuregelung angepasst und die geänderte Beitragshöhe vom Konto abgebucht. 

    § 10 Unterrichtszeiten und Unterrichtssort
    Die Unterrichtstage, -zeiten sowie der Unterrichtsort werden von der Ballettschule bestimmt und können nach Bedarf verändert werden. Der Vertrag und insbesondere Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.  

    § 11 Ausfallzeiten
    Bei der Anmeldung nicht vorhersehbare Ausfallzeiten oder Unterbrechungen beispielsweise durch Krankheit, Urlaub, geschäftliche Verpflichtungen, Arbeits- oder Geschäftsreisen, fehlende Kinderbetreuung usw. entbinden den Kunden nicht von den Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Der Vertrag kann im Wege der Kulanz für die Dauer der Unterbrechung ausgesetzt werden. Hierzu bedarf es einer schriftlichen Einverständniserklärung des Verwenders. Die Dauer der Mitgliedschaft verlängert sich in diesem Falle um die Zeitspanne der Unterbrechung. Die hier vereinbarte Zahlungsweise und Kündigungsfristen bleiben von einer solchen Regelung unberührt. 

    § 12 Unterrichtstage / Schulferien
    Während der rheinland-pfälzischen Schulferien, an in Koblenz schulfreien Tagen, sowie allen gesetzlichen Feiertagen findet kein Unterricht statt. Ferienangebote und Workshops werden gesondert angezeigt. Die Unterrichtstage und -zeiten sind in Stundenplänen festgelegt und daraus ersichtlich. Es bleibt dem Verwender vorbehalten, die Stunden ausnahmsweise auf einen anderen Tag oder andere Uhrzeit zu verlegen, sofern der Geschäftsbetrieb dieses erfordert. 

    § 13 Erbringen von Leistungen
    Wird es dem Verwender aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat (höhere Gewalt), unmöglich, seine Leistungen zu erbringen, so stehen dem Kunden hieraus keine Ansprüche zu. Der Verwender ist berechtigt, seine Leistung um die Dauer der Beeinträchtigung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder aber vom Vertrag zurückzutreten. Hieraus entstehen dem Kunden keine Regreßansprüche. Der Kunde hat jedoch das Recht, nach Ablauf des Vertrages für die Dauer der Ausfallzeit unentgeltlich weiter an den Kursen teilzunehmen. Zahlungsweise und Kündigungsfrist bleiben auch in diesem Falle von einer solchen Regelung unberührt. 

    § 14 Schäden durch Kunden, Haftung bei Personenschäden
    Für Schäden jeder Art, die der Kunde verursacht, kommt der Kunde auf. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten. Der Aufenthalt in den Räumen des Verwenders geschieht auf eigene Gefahr. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verwender diese Verletzung zu vertreten hat und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verwenders beruhen. Der Haftungsausschluss bzw. die -begrenzung erstreckt sich auch auf etwaige Erfüllungsgehilfen des Verwenders oder aber auf seine eigenen gesetzlichen Vertreter. 

    § 15 Haftung bei Verlust
    Bei Verlust oder Beschädigung von mitgebrachter Kleidung, Wertgegenständen, Geld o.ä. des Kunden besteht keine Haftung der Verwender.

    § 16 Kündigung des Vertrages
    Die Mindestvertragslaufzeit beträgt sechs Monate. Die Vertragskündigung ist jeweils zum Ende eines Quartals zum 31.03. / 31.06. / 30.09. / 31.12. zulässig. Sie bedarf der Schriftform und muss der Schulleitung des Verwenders jeweils zwei Monate vor Ablauf des Quartals zugehen. Ohne schriftliche Kündigung verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein Quartal zu den dann geltenden Konditionen. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungsverpflichtung um mehr als 2 Wochen in Verzug, so ist der Verwender zum Ausspruch der fristlosen Kündigung berechtigt. Der bis zum regulären Ende der Vertragslaufzeit zu zahlende Gesamtbetrag wird auf einmal fällig und ist mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszinsatz zu verzinsen. 

    § 17 Sonderkündigung beim Umzug
    Im Falle eines Umzuges in eine andere Stadt oder Gemeinde steht Ihnen als Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende gegen Vorlage einer Um- oder Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sich der neue Wohnort mehr als 20 km entfernt von einem unserer Unterrichtsorte  befindet. Eine Kündigung bedarf der Schriftform.

    § 18 Sonderkündigung beim Wechsel des Inhabers
    Im Falle eines Inhaberswechsels verzichten die Vetragspartner auf ein Sonderkündigungsrecht. Es gelten weiterhin ordentliche Kündigungsbedingungen, wie vertraglich Vereinbart.

    § 19 Mediengesetz / Urheberrechtsschutz
    In der Ballettschule und an den jeweiligen Veranstaltungsorten werden Film- und Fotoaufnahmen getätigt. Der Kunde erteilt sein Einverständnis, dass von ihm gefertigte Aufnahmen in der Öffentlichkeit gezeigt werden. Der Verwender kann davon ausgehen, dass der Kunde der Veröffentlichung honorarfrei zustimmt und die Film- bzw. Fotorechte in den Besitz des Verwenders übergehen. Die Fotos werden z. B. vom Verwender auf der Internetseite: http:// www.ballettschule-karthause.de. eingestellt. Sofern der Kunde dies nicht wünscht, teilt er dies dem Verwender, welcher das Foto sodann umgehend entfernen wird, mit. 

    § 20 Datenschutz
    Für externe Links zu fremden Inhalten kann die Ballettschule Koblenz-Karthause  trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung  ist der Ballettschule Koblenz-Karthause ein wichtiges Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften geschützt. Personenbezogene Daten werden nur erfaßt, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im Rahmen einer Anfrage, Anmeldung oder Registrierung, machen. Soweit Sie der Ballettschule Koblenz-Karthause personenbezogene Daten zur Verfügung gestellt haben, werden diese nur zur Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit Ihnen geschlossener Verträge und für die technische Administration verwendet. Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung bzw. zu Abrechnungszwecken erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben. Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen. Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist. Auf schriftliche Anfrage wird die Ballettschule Koblenz-Karthause Sie gern über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren. Die Ballettschule Koblenz-Karthause ist bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch Ergreifung aller technischen und organisatorischen Möglichkeiten so zu speichern, daß sie für Dritte nicht zugänglich sind. Bei der Kommunikation per Email kann die vollständige Datensicherheit von der Ballettschule Koblenz-Karthause nicht gewährleistet werden, so daß die Ballettschule Koblenz-Karthause Ihnen bei vertraulichen Informationen den Postweg oder persönliche Übergabe empfiehlt. 

    § 21 Gerichtsstand und Erfüllungsort
    Erfüllungsort für beide Parteien ist Koblenz. Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist der Gerichtsstand Koblenz vereinbart. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

    § 22 Salvatorische Klausel
    Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieser AGB der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und in ihrer Gültigkeit davon unberührt. Gleiches gilt, sofern die Regelungen eine Lücke enthalten sollten. An die Stelle der nicht wirksamen Regelung oder Lücke tritt dann eine Regelung, die den wirtschaftlichen Interessen der Parteien Rechnung trägt.

    Ballettschule Koblenz